
Teilnahmerichtlinien für den Kopefestumzug der Lüneburg Marketing GmbH (LMG)
bei den Sülfmeistertagen in Lüneburg am Sonntag, den 28. September 2025
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Die Zahl der Umzugsgruppen ist begrenzt. Für alle Teilnehmer gilt daher ein Bewerbungsverfahren.
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Bewerbungen erfolgen grundsätzlich auf dem umseitig dafür vorgesehenen Vordruck. Im Vordruck sind Angaben für Moderationszwecke ebenfalls anzugeben. Nur vollständige Bewerbungsbögen werden berücksichtigt.
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Einreichungsfrist für Bewerbungen ist der 22.08.2025. Später eingehende Bewerbungen werden ggf. nicht berücksichtigt.
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Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht und ist auch nicht einklagbar.
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Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung im Festumzug.
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Die zur Teilnahme Ausgewählten erhalten ca. 2 Wochen vor dem Festumzug alle notwendigen Unterlagen (Anfahrtspläne, Aufstellungsstrecke, Parkplatzhinweise usw.).
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Eine Teilnahme am Festumzug erfolgt ausschließlich auf eigene Kosten. Honorare, Aufwandsentschädigung, Reisekosten etc. werden vom Veranstalter nicht gezahlt.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Schadensfälle müssen alle Teilnehmenden über eine Haftpflichtversicherung verfügen, welche eventuelle Schäden an Dritten abdeckt. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Verkehrssicherheit ihres Zugbeitrages selbst verantwortlich sind.
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LKW, Trecker und alle Fahrzeuge mit Anhänger müssen aus Sicherheitsgründen beidseitig an allen Achsen begleitet werden.
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Anderweitig sind die Gruppen in der Gestaltung und Darbietung ihrer Performance frei und unterliegen nur organisatorischen und nicht künstlerischen Anweisungen des Veranstalters. Visuell entsprechen die Darstellungen den Moderationsinformationen in der Anmeldung, und enthalten weder pornographische noch rassistische Inhalte, bzw. verstoßen nicht gegen die freiheitlich, demokratische Grundordnung. Die Teilnehmenden werden jedoch bei der Gestaltung und bei dem Auftritt während der Veranstaltung um ein familienfreundliches Auftreten gebeten, sodass große und kleine Zuschauende gleichermaßen Freude an der Parade haben.
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Bei einer Teilnahme sind die Anweisungen der Ordner einzuhalten. Widrigenfalls wird die weitere Teilnahme am Festumzug untersagt.
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Es ist auf Geschlossenheit des Umzuges (Vermeidung von Lücken) zu achten.
13. Während des Umzuges darf nur mit Einverständnis bzw. nach Aufforderung der LMG angehalten werden
Aufwandspauschale für die Teilnahme am Kopefestumzug
Aufwandspauschale entfällt für Vereine.
Aufwandspauschale Unternehmen: 200,- € netto (zzgl. MwSt.)
Zu entrichten nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter.