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Teilnahmerichtlinien für den Kope-Festumzug der Lüneburg Marketing GmbH (LMG)

bei den Sülfmeistertagen in Lüneburg, am Sonntag, den 1. Oktober 2023

  1. Die Zahl der Umzugsgruppen ist begrenzt. Für alle Teilnehmer gilt daher ein Bewerbungsverfahren.

  2. Bewerbungen erfolgen grundsätzlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Im Formular sind Angaben für Moderationszwecke ebenfalls anzugeben. Nur vollständige Bewerbungsbögen werden berücksichtigt.
    Einreichungsfrist für Bewerbungen ist der 10. September 2023. Später eingehende Bewerbungen werden ggf. nicht berücksichtigt.

  3. Die zu Teilnahme Ausgewählten erhalten ca. 2 Wochen vor dem Festumzug alle notwendigen Unterlagen (Anfahrtspläne, Aufstellungsstrecke, Parkplatzhinweise usw.)

  4. Eine Teilnahme am Festumzug erfolgt ausschließlich auf eigene Kosten. Honorare, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten etc. werden vom Veranstalter nicht gezahlt.

  5. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung Für Schadensfälle müssen alle Teilnehmenden über eine Haftpflichtversicherung verfügen, welche eventuelle Schäden an Dritten abdeckt. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Verkehrssicherheit Ihres Zugbeitrages selbst verantwortlich sind.

  6. Anderweitig sind die Gruppen in der Gestaltung und Darbietung ihrer Performance frei und unterliegen nur organisatorischen und nicht künstlerischen Anweisungen des Veranstalters. Visuell entsprechen die Darstellungen den Moderationsinformationen in der Anmeldung, und enthalten weder pornografische noch rassistische Inhalte bzw. verstoßen nicht gegen die freiheitlich, demokratische Grundordnung.

  7. LKW, Trecker und alle Fahrzeuge mit Anhänger müssen aus Sicherheitsgründen beidseitig an allen Achsen begleitet werden.

  8. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht und ist auch nicht einklagbar.

  9. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung im Festumzug.

  10. Bei einer Teilnahme sind die Anweisungen der Ordner einzuhalten. Widrigenfalls wird die weitere Teilnahme am Festumzug untersagt.

  11. Es ist auf Geschlossenheit des Umzuges (Vermeidung von Lücken) zu achten.

  12. Währen des Umzuges darf nur mit Einverständnis bzw. nach Aufforderung der LMG angehalten werden.

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Aufwandspauschale für die Teilnahme am Kope-Festumzug:

  • Aufwandspauschale entfällt für Vereine

  • Aufwandspauschale für Unternehmen: 119 € (brutto inkl. 19% MwSt.) - Zu entrichten nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter.

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